Fachgebiete

Film-, TV- und Streamingrecht

Die Kanzlei berät Filmproduzenten, Sender und Streamer, Urheber und Künstler bei der Produktion und Auswertung von nationalen und internationalen Filmen. Wir erstellen und verhandeln für Sie die für eine Produktion notwendigen Verträge wie Entwicklungs- und Produktionsverträge, Optionsverträge, Drehbuchverträge und Regieverträge. Ein umfassender Titelschutz für Ihre Produktion wird sichergestellt. Ferner werden Rechteklärungen vorgenommen, falls die Produktion Musikwerke, Marken oder andere geschützte Werke Dritter enthält.

Verleih- und Vertriebsunternehmen werden umfassend beim Einkauf und Verkauf ihrer Filme beraten, Lizenzabrechnungen aus rechtlicher Sicht geprüft und Lizenzforderungen durchgesetzt.

Musikrecht

Die Kanzlei unterstützt Künstler und Urheber, Musikproduzenten, Verleger und Labels dabei, in Vertragsverhandlungen und Auseinandersetzungen interessengerechte, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden. Hierzu zählen u.a. Verhandlung und Abschluss von Künstlerverträgen, Autorenverträgen, Künstlerauftrittsverträgen, (Co-)Verlagsverträgen, Bandübernahmeverträgen, Online-Distributionsverträgen sowie Sampling- und Remix-Verträgen.
 
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung auf der Schnittstelle von Musik und Film, so u.a. beim Abschluss von Künstlerverträgen und Musiklizenzverträgen (sog. Sync Licenses) für nationale und internationale Film-, TV- und Streamingprojekte, Filmkomponistenverträgen und Rechteklärungen für Film-, TV- und Streamingprojekte.

Presse- und Äußerungsrecht

Brauner Medienrecht berät Unternehmen und Privatpersonen kompetent und erfahren im Äußerungsrecht, im Recht der Bildberichterstattung und in presse- und persönlichkeitsrechtlichen Fragen. Hierzu zählt insbesondere die rechtliche Begleitung von Film-, Theater- und Bühnenproduktionen, bei denen Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen, Personen der Zeitgeschichte, Prominenten oder porträtierten Unternehmen berührt werden. Die Beratung umfasst alle rechtlichen Aspekte, von der vorsorglichen Geltendmachung von Ansprüchen sowie der Verteidigung hiergegen, über die Verhandlung von Options- und Lizenzvereinbarungen bis zum Abwehr von Ansprüchen gegen die fertige Produktion.

 

Theater- und Bühnenrecht

Brauner Medienrecht berät Regisseure, Autoren, Komponisten und Videodesigner, aber auch Schauspieler, Choreographen, Dramaturgen und Intendanten, die an Opern und Sprechtheatern tätig sind. Desweiteren berät die Kanzlei Theater und Bühnenbetriebe, Agenturen und Theaterproduzenten. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Übernahme von Vertragsverhandlungen und die Vertragsgestaltung unter rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten, wie bei der Verhandlung von Honoraren, Gehältern und Abfindungen.

Ferner werden auch neue Formen der öffentlichen Wiedergabe durch live-streaming, public-viewing, video on demand und andere bühnenmäßige Umsetzungen digitaler Übertragungswege berücksichtigt. Dies gilt auch und speziell für Videodesigner in Theaterproduktionen.

 

Kunstrecht

Brauner Medienrecht stellt den Schutz des Kunstwerks und des Künstlers in den Mittelpunkt. Dabei vertritt die Kanzlei alle Akteure der Bildenden Kunst wie Galerien, Auktionshäuser und Museen.

Ein Kunstwerk ist aufgrund seiner Eigenheit in vielfältiger Hinsicht gefährdet: Physisch bei seiner Entstehung, beim Transport sowie im Rahmen von Ausstellungen, ideell durch unrechtmässige Bearbeitung, Plagiat, unrechtmässigem Abdruck etc. In allen Aspekten bietet die Kanzlei praxisorientierte anwaltliche Hilfe. 

Die Kanzlei erstellt und verhandelt Werkverträge für Kunstwerke, Kaufverträge über Kunstwerke zwischen Künstlern, Sammlern, Galerien, Kommissions- und Rahmenverträge zwischen Künstlern und Galerien, Ausstellungsverträge, Lizenz- und Editionsverträge.