
Die Kanzlei berät Filmproduzenten, Sender und Streamer, Urheber und Künstler bei der Produktion und Auswertung von nationalen und internationalen Filmen. Wir erstellen und verhandeln für Sie die für eine Produktion notwendigen Verträge wie Entwicklungs- und Produktionsverträge, Optionsverträge, Drehbuchverträge und Regieverträge. Ein umfassender Titelschutz für Ihre Produktion wird sichergestellt. Ferner werden Rechteklärungen vorgenommen, falls die Produktion Musikwerke, Marken oder andere geschützte Werke Dritter enthält.
Verleih- und Vertriebsunternehmen werden umfassend beim Einkauf und Verkauf ihrer Filme beraten, Lizenzabrechnungen aus rechtlicher Sicht geprüft und Lizenzforderungen durchgesetzt.